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Aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetztes des Bundes gelten seit 23.04.2021 neue Einlassregeln im Tiergarten Kleve: Ab sofort ist ein anerkannter negativer Corona-Schnelltest für einen Tiergartenbesuch erforderlich. Dieser darf nicht älter als 24 Stunden sein und ist für alle Gäste erforderlich, die das 6. Lebensjahr vollendet haben. Bitte zeigen Sie das Testergebnis beim Einlass in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis vor. Selbsttests dürfen leider nicht anerkannt werden. Eine Liste mit möglichen Testzentren, wo Sie sich gratis testen lassen können, finden Sie hier: https://www.schnelltestungen-kreis-kleve.de/

Weiterhin gilt, dass der Tiergarten Kleve nur mit vorheriger Online-Reservierung über www.tiergarten-kleve.de besucht werden darf.

Der Tiergarten ist trotz dieser besonderen Umstände weiterhin täglich von 9-18 Uhr geöffnet.

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